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INFOS ZU DEN ÄNDERUNGEN AB 11. OKTOBER 2021:

Mann mit Maske

WIR BLEIBEN AUCH WEITERHIN FÜR SIE DA!

Unsere Teststelle Vorderpfalz bleibt auch ab dem 11.10.2021 weiterhin für Sie geöffnet.

Leider können wir aufgrund der neuen Testverordnung des Landes die Antigentests nicht mehr 

für alle Bürger kostenfrei anbieten. 

Selbstverständlich darf und kann sich trotz dessen jeder weiterhin bei uns testen lassen. 

Nachstehend alle weiteren Informationen dazu, welche Personenkreise nach wie vor Anspruch auf die kostenlose Testung haben und welche Personenkreise zukünftig selbst für die Testung aufkommen müssen: 

Folgende Personen haben weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Antigen Bürgertest:

*Bei Testungen gem. §4a TestV ist die jeweilige mit * gekennzeichnete Bescheinigung im Original an die Teststelle mitzubringen.

Zudem ist in allen Fällen ein amtlicher Identitätsnachweis (Personalausweis, Führerschein etc.) zum Gegencheck Ihrer Personendaten erforderlich.

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

*Personalausweis, Schülerausweis, Reisepass etc.

 

Personen die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

*ein ärztliches Zeugnis im Original darüber, dass die getestete Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

 

Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 teilnehmen, oder maximal 3 Monate vor der Testung an einer solchen teilgenommen haben.

* Ein entsprechender Teilnahme-Nachweis von den Verantwortlichen der Studie erstellen lassen und diesen vorlegen.

 

Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.

*Vorlage einer schriftlichen Absonderungsanordnung des Gesundheitsamts oder ein positives PCR-Testergebnis, das maximal 21 Tage zurückliegt.

 

Schwangere

*Der Mutterpass kann zum Nachweis einer Schwangerschaft verwendet werden.

Studierende, die bereits mit einer Schutzimpfung, welche nicht vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassen ist, geimpft wurden (die zugelassenen Impfstoffe des Paul-Ehrlich-Instituts finden Sie hier: http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19).

* Vorlage ihrer Studienbescheinigung und ihres Impfausweises nachweisen.

 

Alle Personen, welche nicht unter die oben genannten Personenkreise fallen, müssen den Antigentest ab 11.10.2021 bei Testung vor Ort selbst bezahlen.

KOSTEN:

Antigenschnelltest mit offiziellem Zertifikat ausgedruckt oder per Mail: 12,50 €

ZAHLUNGSOPTIONEN VOR ORT:

Aktuell können wir leider nur Barzahlung akzeptieren.

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